offenes Feuer

Werte Gartenfreundinnen, werte Gartenfreunde, hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass es verboten ist Abfälle und behandeltes Holz zu verbrennen. Laut der sächs. Polizeiverordnung und div. Vereinsunterlagen ist es verboten Gartenabfälle, Grünschnitt, Laub, Unrat, mit Anstrichen versehenes Holz, Dachpappe, Plastik,